Angebote und Leistungen von der Frederic Leitzke & Andreas Lamoth GbR (auch editude pictures, im Folgenden AN), erfolgen im Rahmen folgender Bedingungen. Der Auftraggeber (im Folgenden AG) stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft oder entspricht nicht den vertraglich vereinbarten Spezifikationen, verpflichtet sich der AN zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es gegebenenfalls notwendig, dass der AG das Produkt an den AN zurücksendet. Die Transportkosten trägt in diesem Fall der AG.
§ 3 Haftungsbeschränkungen
Das fertige Produkt wird – je nach Absprache mit dem AG – in unterschiedlichen Formaten ausgeliefert. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des AG geht zu dessen Risiko. Der AN haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des AG zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der AG dem AN zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Schadensersatz bei technischen Problemen (z.B. bei den Dreharbeiten) leistet der AN nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist die Haftung des AN auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der AG ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, alle Änderungen während der Produktion dem AN mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.
§ 5 Auftragsbestätigung
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Auftrag bestätigt wurde.
§ 6 Zahlung
50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluss der Dreharbeiten zu zahlen. Der Restbetrag ist nach Lieferung des Produkts innerhalb der angeführten Frist fällig. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der AG den Auftrag, so sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 7 Tage vor dem ersten Drehtermin: 10 % des Betrages.
7 – 1 Tage vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Betrages.
Am Drehtag oder danach: 100 % des Betrages.
§ 7 Zahlungsverzug
Der AN behält sich vor, bei längerem Zahlungsverzug eine Mahngebühr in Höhe von 5% zu erheben, es sei denn, es erfolgt der Nachweis durch den AG, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Alle gesetzlichen Konsequenzen durch den tatsächlichen Zahlungsverzug bleiben hiervon unbeeinflusst.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
§ 9 Lieferzeiten
Es gelten die mit Vertragsabschluss vereinbarten Lieferzeiten, es sei denn, es erfolgt eine beidseitige Absprache zur nachträglichen Änderung. Bei Lieferverzug ist der AG erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
§ 10 Aufrechnungsverbot
Der AG ist nicht berechtigt, Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen werden vom AN nicht bestritten.
§ 11 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der AG seine Wünsche in erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behält sich der AN das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. Sind zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits nachweisbar Kosten durch Ausführung des Auftrags enstanden, trägt diese der AG.
§ 12 Dienstleistungsauftrag
Beauftragt der AG die Dokumentation eines Projekts, eines Events oder einer anderen Veranstaltung, arbeitet der AN ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Der AG verpflichtet sich, alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie eventuell Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt für Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die eventuell gefilmt werden könnten.
§ 13 Nutzung des Materiales
Der AN behält sich vor, gefilmtes Material zu Präsentationszwecken zu verwenden.
§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG stellt sicher, dass der AN die vertraglich vereinbarten Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den AN.
Der AG ist für den Inhalt der DVDs ausschließlich verantwortlich. Sollte der AN wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen werden, stellt der AG den AN von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist der AN nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der AN haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der AG übernimmt sämtliche an den AN gestellte Forderungen bezüglich Rechten Dritter jeglicher Art. Der AG trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
§ 15 Datenschutz
Der AN verarbeitet und nutzt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für dessen Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung des Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn der AN ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der AG habt jederzeit das Recht, unentgeltlich den Datenbestand des AN bezüglich seiner Person einzusehen. Ferner hat der AG das Recht, den AN zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht.
Berlin ist Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand: 23.07.2018